Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Abschluss des Mietvertrages

  1. Mit dem Eingang der vom Mieter unterzeichneten Anmeldung bei uns – Hotel Stadt Hamburg – bieten Sie uns als Mieter den Abschluss des Hotelaufnahmevertrags auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen verbindlich an.

  2. Der Hotelaufnahmevertragkommt mit der Annahme durch uns (Auftragsbestätigung) zustande, die keiner bestimmten Form bedarf.

  3. Sofern das gewünschte Hotelzimmer zur gewünschten Mietzeit nicht zur Verfügung steht, unterbreiten wir umgehend und schriftlich ein Angebot ähnlicher Art, welches nur innerhalb einer Frist von 10 Tagen durch den Anmelder angenommen werden kann. Diese Frist beginnt einen Tag nach Absendung des Schreibens.

 

§ 2 Bezahlung

  1. Bei Zustandekommen des Hotelaufnahmevertrags ist keine Anzahlung fällig. Sie können ihr Hotelzimmer gerne am Anreise- oder Abreisetag bezahlen.

  2. Wir behalten uns das Recht vor in Einzelfällen auf einer individuell vereinbarten Anzahlung zu bestehen.
 

§ 3 Leistungen

  1. Wir sind nur zu solchen Leistungen verpflichtet, die schriftlich vereinbart worden sind. Nebenabreden müssen zwingend schriftlich bestätigt werden, andernfalls sind sie unverbindlich.

  2. Bei Buchung herangezogene fremde Prospekte (z. B. Orts- und Hotelprospekte oder Veranstalterkalender) dienen lediglich der unverbindlichen Informationen ohne Gewährleistung für den Inhalt. 

  3. Die Mietpreise der Hotelzimmer sind jeweils für das beschriebene Objekt der gebuchten Kategorie berechnet. Der Mieter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
     
  4. Die gebuchten Zimmer stehen dem Mieter am Anreisetag ab 14 -18 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde, haben wir das Recht, gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Mieter hieraus einen Anspruch gegen das - Hotel Stadt Hamburg – ableiten kann. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
     
  5. Die Hotelzimmer dürfen nur von den in der Reiseanmeldung genannten Personen belegt werden. Eine Mehrbelegung, die uns nicht schriftlich mitgeteilt und von uns nicht bestätigt worden ist, ist ausdrücklich untersagt und berechtigt uns, eine zusätzliche Mietgebühr zu verlangen. Diese Gebühr errechnet sich aus der Mietdauer und der Anzahl der mietenden Personen (Tagespreis) und wird für jeden Tag berechnet, an dem sich eine weitere Person in dem Hotelzimmer aufhält. Anstelle dessen kann auch verlangt werden, dass die überzählige(n) Person(en) das Hotelzimmer unverzüglich zu verlassen hat (haben). Bei einer Zuwiderhandlung kann der gesamte Hotelaufnahmevertrag für die Zukunft fristlos gekündigt werden. Eine Rückzahlung des bereits geleisteten Mietpreises ist verwirkt.

  6. Der Mieter verpflichtet sich, das Hotelzimmer und das darin enthaltene Inventar sowie die öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich und mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Bei der Abreise ist das Hotelzimmer nebst Inventar ohne größere Verschmutzungen oder Schmutzanhaftungen so zurückzugeben, dass kein über die Endreinigung hinausgehender Aufwand betrieben werden muss. Verschmutzungen oder Beschädigungen besonderer Art, die nicht durch die Endreinigung beseitigt werden können, hat der Mieter im Wege des Schadensersatzes zu ersetzen und zwar unabhängig davon, ob diese von ihm selbst, einem Mitbewohner oder einem Dritten verursacht worden sind.
     
  7. Das Rauchen ist im gesamten Hotel untersagt.

  8. Haustiere sind im Hotel Stadt Hamburg nicht erlaubt.

  9. Sofern das ursprünglich für den Mieter vorgesehene Hotelzimmer aus unvorhersehbaren technischen oder sonstigen Gründen oder wegen höherer Gewalt nicht genutzt werden kann, sind wir vor Reiseantritt berechtigt, dem Mieter ohne vorherige Rücksprache ein anderes gleichwertiges Hotelzimmer zuzuweisen. Dem Mieter steht für diesen Fall kein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht zu.

  10. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, uns oder dem von uns benannten Vertreter unverzüglich Mitteilung zu machen. Der Mieter muss alles ihm Zumutbare tun, was zur Behebung der Störung führt und einen durch die Störung eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

  11. Bei der Schlüsselübergabe bzw. beim Beginn des Mietverhältnisses vorhandene oder während der Mietzeit auftretende Mängel am Mietobjekt sind uns bzw. dem örtlichen Vertreter unverzüglich (spätestens binnen 48 Stunden) anzuzeigen. Unterlässt der Mieter diese Anzeige, so ist er nicht berechtigt, den Mietpreis zu mindern. Führt die unterlassene Anzeige eines Mangels zu einem Schaden an der Mietsache, so haftet der Mieter in voller Höhe für die Schadensbeseitigungskosten. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter den Mangel bzw. hieraus entstehende Schäden selbst oder durch einen Dritten herbeigeführt hat. Eventuelle Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung unserer Leistungen müssen vom Mieter innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne sein Verschulden diese Frist nicht eingehalten hat. Ansprüche des Mieters verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrage enden sollte. Die Vorschrift des § 651 g Abs. 2 S. 3 BGB gilt für diese Reisevermittlung nicht.
 

§ 4 Rücktritt vom Hotelaufnahmevertrag

Der Mieter ist jederzeit berechtigt, vor Mietbeginn vom Hotelaufnahmevertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung ist uns in schriftlicher Form mitzuteilen. Der Rücktritt bzw. eine Stornierung ist für den Mieter bis 4 Tage vor Mietbeginn kostenfrei. Ein Rücktritt oder eine Stornierung des Hotelaufnahmevertrags 1 -3 Tage vor Mietbeginn, oder bei Nichtanreise führt zu Stornierungskosten in Höhe von 90% des vereinbarten Hotelzimmerpreises.

 

§ 5 Fristlose Kündigung durch den Vermieter

Wir sind als Vermieter berechtigt, den Hotelaufnahmevertrag fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist insbesondere dann der Fall, 

a) wenn der Mieter sich vertragswidrig verhält, z. B. seinen oben bestimmten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt;

b) wenn der Mieter oder seine Mitbewohner sich rücksichtslos gegen andere Mitbewohner des Hotels verhalten oder sich in einen Zustand versetzen, durch den andere Hotelgäste belästigt oder die Mietsache bzw. die Hotelanlage beschädigt wird. Diese fristlose Kündigung kann nach Beginn der Reise auch durch unseren Vertreter erklärt und mit der Aufforderung verbunden werden, das Hotelzimmer unverzüglich zu räumen und zwar ohne Anspruch auf Kostenerstattung. Die fristlose Kündigung beinhaltet zugleich ein Hausverbot gegenüber dem Mieter und seinen Mitbewohnern. Das Hausverbot kann auch gegen einzelne Mitbewohner ausgesprochen werden.
 
 

§ 6 Ansteckende Krankheiten

Sollte der Mieter oder einer seiner Mitbewohner an einer ansteckenden Krankheit leiden, so ist er verpflichtet, dies vor Reiseantritt anzuzeigen. Die Verpflichtung gilt auch dann, wenn die Erkrankung während der Mietzeit auftritt. Über die Art der Erkrankung ist ein vom Mieter auf seine Kosten zu besorgendes ärztliches Gutachten vorzulegen. Wir sind berechtigt, nach Vorlage des ärztlichen Gutachtens den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter verpflichtet sich, uns von jeglichen Ansprüchen Dritter freizuhalten, welche durch ihn oder einen Mitbewohner mit dieser Krankheit angesteckt werden. Es ist wegen einer Ansteckung jedweder Ersatzanspruch uns gegenüber hierdurch ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§ 7 Sonstiges

  1. Wir übernehmen keinerlei Haftung für das Vorhandensein, die Güte und den Zustand sowie die Benutzbarkeit eventuell vorhandener Freizeitanlagen, es sei denn, insoweit wäre ausdrücklich eine Eigenschaft schriftlich zugesichert. Schlechtwettertage sind kein Grund für Mietabzüge (Minderung) oder für eine vorzeitige Kündigung.

  2. Der Mieter hat die Möglichkeit mitgebrachte Fahrräder in einem Fahrradschuppen auf der Hotelterrasse unterzustellen. Für dieses Angebot übernimmt das – Hotel Stadt Hamburg – keine Haftung.
 

§ 8 Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung als Vermieter ist entsprechend derjenigen eines Reiseveranstalters gemäß § 651 h BGB insgesamt auf die Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt.

 

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllung für die vom Mieter zu erbringenden Zahlungen und eventuellen sonstigen Leistungen ist Oldenburg/Holst. Das Amtsgericht Oldenburg/Holst ist der Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, welche nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegen oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt auch für Passivprozesse.

 

§ 10 Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die richtige oder unwirksame Bestimmung alsbald durch Vereinbarung einer wirksamen Bestimmung zu ersetzen, die Sinn und Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung nach Möglichkeit gleichkommt.

Stand: Januar 2019
Hotel Stadt Hamburg, Hafenstraße 17, 23774 Heiligenhafen